FC Bayern-Fanclub "Seßlach ´91"

Satzung des FC Bayern-Fanclub ”Seßlach ´91”

Satzung des FC Bayern-Fanclub ”Seßlach ´91”

am 12.06.2015 von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung beschlossen

 

I. Der Fanclub

§    1:    Allgemeine Bestimmungen

Der FC Bayern-Fanclub ”Seßlach ´91” wird als offizieller Fanclub beim FC Bayern München e. V. geführt.

§    2:    Zweck des Fanclubs

Der Zweck des Fanclubs ist die Geselligkeit, der Besuch von Spielen und die Unterstützung des FC Bayern München.

 

II. Mitgliedschaft

§    3:    Erwerb der Mitgliedschaft

(1)   Die Mitgliedschaft wird durch die Unterschrift (bei Minderjährigen auch die des gesetzlichen Vertreters) auf der Beitrittserklärung und durch Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erworben.

(2)   Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben.

 

§    4:    Beitrag

(1)   Der Jahresbeitrag beträgt:

12,00 Euro für Mitglieder über 18 Jahre.

6,00 Euro für Mitglieder unter 18 Jahren.

Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Beitrag zahlen.

(2)   Die Beitragszahlungsdauer ist vom 01.06. bis 31.05.

Der Jahresbeitrag ist jeweils im Voraus und bis spätestens 01.07. unaufgefordert zu zahlen.

(3)   Bei Antragstellung ist der anteilige Jahresbeitrag zu entrichten. Aufnahmegebühren fallen nicht an.

§    5:    Beendigung der Mitgliedschaft

(1)   Der Austritt aus dem Club ist nur nach mindestens 1-jähriger Mitgliedschaft – jeweils zum 31. Mai – möglich.

(2)   Der Austritt muss schriftlich bis spätestens 15.05. mitgeteilt werden.

(3)  Zahlt das Mitglied seinen Beitrag nicht, wird es zum Ende des Geschäftsjahres (31.05.) aus dem Fanclub ausgeschlossen.

(4)   Das Präsidium ist berechtigt, Mitglieder aufgrund negativer Vorkommnisse aus dem Fanclub auszuschließen.

III. Organe des Fanclubs

§    6:    Präsidium

(1)   Das Präsidium setzt sich zusammen aus:

–          Präsident

–          Vizepräsident

–          Schatzmeister

–          Schriftführer u. Kassenprüfer

–          Pressesprecher

–          Mindestens 2 Beisitzer (höchstens 4)

    (2) Die Amtszeit beträgt jeweils 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich.

              (3) Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister dürfen Geschäfte im Namen des FC Bayern-Fanclub „Seßlach ´91“ tätigen.

 

IV. Schlussbestimmungen

§    7:    Satzungsänderung

Die Satzung kann nur durch 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf der Hauptversammlung geändert werden.

§    8:    Auflösung des Fanclubs

Im Falle der Auflösung des Fanclubs bestimmen die Mitglieder über die Verwendung des verfügbaren Clubvermögens.